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Organspende, Organtransplantation Spenderorgan Herz in Transplantationsmedizin

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Beschreibung

Als Transplantation (Transplantare) bezeichnet man in der Medizin die Verpflanzung von organischem Material wie Zellen, Gewebe, Organe oder Organsysteme von einem Spender (Donor) zu einem Empfänger (Host). Ärzte (Transplantationsärzte) übertragen bei einer Organtransplantation gesunde Organe oder Teile von Organen auf einen chronisch schwerstkranken Menschen. Für eine Transplantation werden Organspenden menschlicher Organe zur Verfügung gestellt. Post mortem (nach dem Tod) werden neben den Organen, die für eine Lebendspende in Frage kommen, wie Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm verwendet. Gesetzliche Voraussetzung dafür ist die eindeutige Feststellung des Hirntodes. Ziel der Operation ist es, dem Empfänger die Funktion eines zerstörten Organs wiederzugeben und so sein Leben zu retten. Die Rahmenbedingungen der Organtransplantation sind gesetzlich streng geregelt. Von der Organspende im engeren Sinn abgegrenzt werden Gewebespenden sowie Blutspenden, Knochenmarkspenden (Spende von Blutstammzellen). Der Transplantation steht die Implantation gegenüber, hier werden anstelle organischen Materials künstliche Implantate in den Körper verbracht.

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